Es darf mit anderen Worten nicht argumentiert werden, dass Solaranlagen generell nicht in die Landwirtschaftszone passen. Dies gilt auch für grössere Anlagen, zumal sich die Diskussion in den Eidgenössischen Räten ausdrücklich um Photovoltaikanlagen drehte, die naturgemäss eine erhebliche Ausdehnung aufweisen müssen. Die Begründung für eine Ablehnung wegen schlechter Einpassung in das Landschafts- oder Ortsbild muss also qualifiziert erfolgen. Es müssen konkrete Gegebenheiten nachgewiesen werden, die eine 5