Weil die vorgeschlagene Bestimmung zu viele unbestimmte Rechtsbegriffe enthielt, wurde kurz vor den Schlussabstimmungen in der Einigungskonferenz der beiden Räte die heutige Fassung ausgearbeitet. Aus den Materialien ergeben sich keinerlei Hinweise darauf, dass damit eine materielle Änderung beabsichtigt war. Die Räte nahmen die Fassung gemäss Vorschlag der Einigungskonferenz am 22. Juni 2007 an.