3. Nach Art. 18a des Bundesgesetzes über die Raumplanung vom 22. Juni 1979 (RPG), der seit Anfang 2008 in Kraft ist, sind sorgfältig in Dach- und Fassadenflächen integrierte Solaranlagen zu bewilligen, sofern keine Kultur- und Naturdenkmäler von kantonaler oder nationaler Bedeutung beeinträchtigt werden. Diese Vorschrift gilt sowohl für die Bau- als auch für die Landwirtschaftszone. Art. 18a RPG wurde an der Frühjahrssession der Eidgenössischen Räte behandelt. Zunächst wurde aus dem Nationalrat der Antrag gestellt, dass optimal kon- 4