Die Kantone dürfen Solaranlagen an Gebäuden in Bau- und Landwirtschaftszonen nicht generell verbieten. Dennoch müssen solche Anlagen Mindestanforderungen für die Einpassung in die Landschaft und ins Orts- und Strassenbild erfüllen. Beispiele einer ungenügenden Einpassung von Solaranlagen. Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…)