2.7 Damit ist festzuhalten, dass die von der Schulgemeinde vorgeschlagene Lösung den Anforderungen der Bundesverfassung und des kantonalen Rechts zur Gewährleistung eines zumutbaren Schulweges genügt. Die Bewältigung des Schulweges in der vom Schulrat vorgesehenen Weise ist X.Y. zuzumuten. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 218 vom 17. Februar 2009 Bundesgesetz vom 22. Juni 1979 über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG), SR 700 Art. 18a RPG; Vereinbarkeit von Solaranlagen an Gebäuden in Bau- und Landwirtschaftszonen; Auslegungspraxis dieser Bestimmung im Kanton Appenzell I.Rh.