Dass ein Verbringen der Mittagszeit in der Familie günstig ist, ist unbestritten. Allerdings geht der Anspruch des Individuums an den Staat nicht so weit, dass dieser die absolut optimale Organisation zur Verfügung zu stellen hat. Es genügt eine zumutbare Lösung. Ergibt sich aus dem abgelegenen Wohnort einer Familie ein Nachteil in Bezug auf den Schulweg, so geht dieser im Umfang dessen, was zwischen optimaler und zumutbarer Organisation liegt, zulasten der Familie.