im Einklang mit dem Anspruch des Bürgers auf einen genügenden Unterricht. Der Bundesrat ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass für Kinder mit einem langen Schulweg der Besuch eines Mittagstisches zumutbar ist (VPB 15.3, 25.10, 59.58, 63.59). Es besteht kein verfassungsrechtlicher Anspruch auf Verbringen der Mittagszeit in der Familie. Auch die UN- Kinderrechtskonventionen oder andere internationale Verträge vermitteln keinen solchen Anspruch.