Zudem ist darauf hinzuweisen, dass der Schulrat für die Angewöhnung von X.Y. an das Bahnfahren einen "Götti" bestimmen würde, der sich dem jungen Schüler eigens annehmen würde. Ein grösserer und erfahrener Schüler würde X.Y. beim Bahnfahren helfen. 2.6 Muss X.Y. den ganzen Tag den Unterricht besuchen, kann er angesichts der engen zeitlichen Verhältnisse über Mittag nicht nach Hause gehen. Nach Art. 13 Abs. 3 der Schulverordnung kann die Schulgemeinde anstelle eines Mittagstransportes eine Mittagsverpflegung anbieten. Die Schulgemeinde möchte keinen Fahrdienst mit einem Personenwagen oder Bus anbieten. Sie muss daher für eine Mittagsverpflegung sorgen.