2.1 Der Rekurrent wünscht, dass die Schulgemeinde einen privaten Fahrdienst von seinem Wohnhaus weg bis ins Schulhaus Chlos in Appenzell und zurück mit 70 Rp. pro Kilometer finanziert. Die Schulgemeinde hält einen Schulweg mit der Appenzeller Bahn für zumutbar. Der Rekurrent stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, dass die von der Schulgemeinde angebotene Lösung nicht zumutbar sei.