stimmungen über die Mindestgrösse landwirtschaftlicher Gewerbe und Grundstücke, über Grenzverbesserungen, über Realteilungs- und Zerstückelungsverbote, über Massnahmen zur Verhütung der Überschuldung, über den Anspruch auf Zuweisung landwirtschaftlicher Grundstücke und über Vorkaufsrechte an landwirtschaftlichen Grundstücken (HOTZ, Das bäuerliche Bodenrecht, Kommentar zum BGBB, Brugg 1995, N 8 zu Art. 1). Bei der Anwendung der Ausnahmebestimmung von Art. 60 Abs. 1 lit.