Die Verwendung des Begriffs "Richtmass" ist indessen ein Hinweis darauf, dass die 1'000 m2 nicht in jedem Einzelfall die oberste Grenze bilden müssen. Es sind dem angerufenen Gericht aus Gerichtsverfahren denn auch Abparzellierungen im Kanton Appenzell I.Rh. bekannt, wo eine grössere Fläche als 1'000 m2 bewilligt worden ist.