Nachdem sich die Kündigung und deren Rechtsfolgen im Kanton Appenzell I. Rh. aber nach dem OR richten, was vom Bundesgericht am 7. Dezember 2007 bestätigt worden ist (Urteil 1C_103/ 2007), stehen bei jeder Kündigung latente Entschädigungsansprüche zur Diskussion, weil jede gekündigte Person die Kündigung wegen Missbräuchlichkeit anfechten und Entschädigungsansprüche geltend machen kann. Wer die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses im Kanton Appenzell I. Rh. gerichtlich anficht, kann überhaupt nur Entschädigungsansprüche geltend machen, da die Kündigung, wie im Teilurteil vom 6. Februar 2007 entschieden, so