ein Anfang wurde mit der Verordnung (EG) 805/2004 vom 21. April 2004 über unbestrittene Forderungen gemacht, die das Vollstreckbarerklärungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in ihrem Anwendungsbereich abschafft (vgl. Hinweis auf S. 24 Fn. 37 des erläuternden Begleitberichts zum Vernehmlassungsverfahren des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements vom 30. Mai 2008 zum Bundesbeschluss über die Genehmigung und die Umsetzung des revidierten Übereinkommens von Lugano über die gerichtliche Zuständigkeit, die Anerkennung und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen).