O., N 11 zu Art. 45; VOLKEN, a.a.O., S. 249). In der Präambel des LugÜ steht denn auch ausdrücklich, die Vereinbarung werde abgeschlossen, um die Anerkennung ausländischer Entscheide zu erleichtern. Es gibt in der Europäischen Union derzeit sogar Tendenzen, das Exequaturverfahren ganz abzuschaffen; ein Anfang wurde mit der Verordnung (EG) 805/2004 vom 21. April 2004 über unbestrittene Forderungen gemacht, die das Vollstreckbarerklärungsverfahren zwischen den Mitgliedstaaten in ihrem Anwendungsbereich abschafft (vgl. Hinweis auf S. 24 Fn.