das innerstaatliche Recht eines beteiligten Staates zu verstehen, etwa auf die 30 lex fori oder die lex causae (Botschaft zum LugÜ, BBl 1990 II 295). Dies ergibt sich auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes zum Brüsseler Parallelübereinkommen (EuGVÜ; seit 1. März 2002 EuGVO), die gemäss Art. 1 des Protokolls Nr. 2 über die einheitliche Auslegung des Übereinkommens und gemäss einer zusätzlichen Erklärung der Regierungsvertreter der EFTA-Staaten vorliegend als massgeblich zu betrachten ist.