Der zu erwartende Lärm ist mit dem Charakter einer Wohnzone grundsätzlich vereinbar. Hinzu kommt, dass keine Lautsprecheranlage vorgesehen ist. Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Benützung der Anlagen vom guten Wetter abhängt und daher auch nicht während aller vier Jahreszeiten möglich ist. Schliesslich ist nicht mit einem höheren Verkehrsaufkommen im Umfeld der Berufungskläger zu rechnen, da beim Hallenbad genügend Gratisparkplätze vorhanden sind und Schülerinnen und Schüler sowieso nicht mit Autos zum Training erscheinen werden.