O., S. 143). Turniere sind wie gezeigt nicht zu berücksichtigen, da die Vorinstanz auf diesen Punkt nicht eingetreten ist und dies mit der Berufung nicht angefochten worden ist. Immerhin ist anzumerken, dass ein Turnier wie die Coop-Beach-Tour, ein national bekanntes Turnier, entgegen den Befürchtungen der Berufungskläger nicht auf den geplanten Beachvolleyballfeldern wird ausgetragen werden können, weil deren Infrastruktur dafür nicht ausreicht.