In der Umgebung der Berufungskläger gibt es im Sinne des konkreten Ortsgebrauchs immer wieder Lärmimmissionen, die dem Gericht aus eigener Anschauung bekannt sind. Es gibt regelmässig Lärm von Kindern aus dem Kindergarten, dem Hallenbad und der Jugendunterkunft, und zwar beim Hallenbad und bei der Jugendunterkunft auch ausserhalb der Unterrichtszeiten und am Abend. Auf der Wiese, auf der die Beachvolleyballfelder geplant sind, fanden in der Vergangenheit unbestrittenermassen Trainingseinheiten von Fussball- Juniorenmannschaften mit dem Beachvolleyball vergleichbaren Lärmimmissionen statt.