Es ist in der Schweiz noch kein allgemeingültiges Messverfahren für Sportlärm bekannt; der Mittelungspegel in Anhang 6 der Lärmschutzverordnung könnte die nach Art und Stärke beim Sport unterschiedlich auftretenden menschlichen Geräusche kaum angemessen erfassen, weil es eine Grundbelastung bei Sportanlagen in der Regel nicht gibt (vgl. BGE 123 II 325 Erw. 4d aa S. 333; RYFFEL, a.a.O., S. 67).