7. In extensiver, über Wortlaut und Materialien hinausgehender, der ratio legis a- ber durchaus gerecht werdender Interpretation gewähren Lehre und Rechtsprechung den mit Schaden erst bedrohten Nachbarinnen und Nachbarn nicht nur dann Schutz, wenn eine Eigentumsüberschreitung schon passiert ist, sondern schon dann, wenn sie erst bevorsteht. Für eine Präventivklage zur Verhinderung drohender Immissionen wird allerdings eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit derselben verlangt (BGE 84 II 85 Erw. 2 S. 86: "höchste Wahrscheinlichkeit"; REY, a.a.O., N 18 zu Art. 679: "hohe Wahrscheinlichkeit"; MEIER-HAYOZ, Berner Kommentar, Bern 1964, N 111 zu Art.