Der Rekurrent hat innerorts und im Kolonnenverkehr einen Abstand von 10 m eingehalten. Dies entspricht bei einem Tempo von 50 km/h einem zeitlichen Abstand von 0.7 Sekunden. Dies ist deutlich zu wenig, zumal allein die Reaktionszeit bei einem durchschnittlichen Fahrer etwa eine Sekunde beträgt. Dass 17 die Situation beim Aufprall nicht mehr völlig ungefährlich war, zeigt der Umstand, dass das vorgehende Fahrzeug um 1 bis 2 m nach vorne gedrückt wurde und die Lenkerin eine Verletzung erlitt.