Die sofortige Verfügbarkeit des Lenkers, auf gewöhnliche Vorfälle zu reagieren, ist nicht mehr gegeben. Insbesondere ist ein allfällig überraschend notwendiges Brems- oder Ausweichmanöver nicht mehr möglich, da zum einen die Bremsfähigkeit eines Motorrades bei der fraglichen Fahrweise eingeschränkt ist und zum anderen die Abbremsung des Fahrzeuges beeinträchtigt wird, da dieses zunächst lediglich mit dem Hinterrad und insgesamt weniger intensiv gebremst werden kann. Aufgrund von Art.