So sind insbesondere die Schilderungen der Kinder über die häuslichen Verhältnisse der Mutter, die Auseinandersetzungen mit dem neuen Partner der Mutter, aber auch die klare Weigerung, in die Wohnung der Mutter zurückzukehren, sowie die Selbstmorddrohungen der Tochter Anzeichen genug, eine akute Gefährdung des Kindswohls annehmen zu lassen. Ein sofortiger Obhutsentzug, verbunden mit der Unterbringung der Kinder beim Vater, ist somit vertretbar.