2.2. Aufgrund der Aktenlage und der tatsächlichen Verhältnisse musste die Präsidentin der Vormundschaftsbehörde Appenzell innerer Landesteil davon ausgehen, dass das Kindeswohl unter Umständen gefährdet sein könnte, wenn die Kinder nicht aus dem Umfeld der Mutter entfernt und fremdplatziert bzw. beim Vater untergebracht werden.