Eine Haftung des Bezirks fällt dann in Betracht, wenn er die notwendigen Sicherungsmassnahmen am Wanderweg im Sinne von Art. 12 Abs. 2 EG FWG unterlassen hat. (…) Der Rekurs des Grundeigentümers gegen die Verfügung des Bezirkes betreffend Öffentlicherklärung des Fuss- und Wanderwegnetzplans wurde abgewiesen. Standeskommissionsbeschluss Nr. 842 vom 11. August 2008 11 Art. 307 und 315a ZGB Entzug der Obhut und Fremdplatzierung eines Kindes durch superprovisorische Verfügung der Vormundschaftsbehörde Aus den Erwägungen der Standeskommission: