Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…) 3.1. Der Rekurrent bestreitet die Recht- und Zweckmässigkeit des vorgesehenen Verlaufes des Fuss- und Wanderweges über seine Parzellen. Zur Begründung wird unter anderem auf die Gefahren für die Wanderer hingewiesen, welche von den frei auf der Weide gehaltenen Mutterkühen mit Kälbern und einem Stier ausgehen könnten. Er lehne jede Haftung und Verantwortung für allfällige Personenschäden ab. Ob das Führen eines Wanderweges über eine Weide mit Ammenkuhhaltung mit besonderen Gefahren verbunden ist, kann in der jetzigen Planungsphase noch offen bleiben.