58 Abs. 1 BauG ausdrücklich einen entsprechenden Vorbehalt zugunsten dieser Kategorie von Bauten anbringen müssen. Da die Parkplatzerstellungspflicht auf die körperliche Ausgestaltung der Baute keinen Einfluss hat, kommt diese vorliegend zum Tragen. (…) Standeskommissionsbeschluss Nr. 848 vom 11. August 2008 10 Art. 12 Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Fuss- und Wanderwege (GS 725.300; EG WG)