Im Falle des Wiederaufbaus einer altrechtlichen Baute sind somit sämtliche neuen Vorschriften einzuhalten mit Ausnahme jener, die wie bspw. Längen- und Höhen- sowie Abstandsmasse einen Einfluss auf die körperliche Ausgestaltung einer Baute haben. Sofern die altrechtliche Baute zonenwidrig genutzt worden ist, ist zudem zu klären, ob die Weiterführung zu zonenwidrigen Zwecken allenfalls mit der Wahrung der öffentlichen Ordnung vereinbar ist.