ten vermag sich somit die nordöstliche Fassade nicht in befriedigender Weise in das Strassenbild einzufügen. (…) Die Baute konnte mangels genügender Eingliederung in das Landschafts-, Orts- und Strassenbild nicht bewilligt werden. Der Rekurs gegen die negative Verfügung der Vorinstanz wurde abgewiesen. Standeskommissionsbeschluss Nr. 994 vom 23. September 2008 Art. 58 Abs. 1 im Verhältnis zu Art. 4 Abs. 1 Baugesetz (GS 700.000; BauG) Verpflichtung zur Erstellung von Abstellplätzen für Motorfahrzeuge bei Erneuerung einer bestandesgeschützten Baute Aus den Erwägungen der Standeskommission: (…)