2.3.2.2 Nach Ansicht der Standeskommission ist in ästhetischer Hinsicht die Gestaltung der nordöstlichen, fensterlosen Fassade des mittleren Bauteils bzw. des vorspringenden Treppenaufgangs zu beanstanden. Fassaden von Wohnbauten, die in dominanten, zentralen Teilen keine Fenster aufweisen, sind stilfremd und für die hiesige Baukultur atypisch, weshalb diese auf den durchschnittlichen Betrachter störend oder gar irritierend wirken. Bei Wohnbauten gehören mit Fenstern durchbrochene Fassaden zum herkömmlichen Strassenbild.