2.3.2.1 Die bestehende Überbauung setzt sich aus unterschiedlichen Gebäudetypen bezüglich Volumen, Firstrichtung und Fassadengestaltung sowie Funktion zusammen. Insbesondere ist das fragliche Gebiet zu einem beträchtlichen Teil mit gewerblichen Produktionsstätten überbaut, die sich nicht durch einen einheitlichen Stil auszeichnen. Zudem weisen diese Zweckbauten auch keinen schützenswerten ästhetischen Stil auf. Insbesondere kann nach Auffassung der Standeskommission nicht gesagt werden, im fraglichen Gebiet bzw. in der Umgebung der Parz. Nr. P sei ein gewisser Baustil dominant.