Der ästhetische Gesamteindruck einer Baute wird durch eine Vielzahl von Einzelfaktoren bestimmt. Grosse Bedeutung kommt dabei vor allem den äusseren Proportionen sowie den verwendeten Materialien und Farben zu. Die gestalterischen Anforderungen sind selbstverständlich nicht absolut. Da sie Einschränkungen der Eigentumsgarantie und eventuell anderer Grundsätze zur Folge haben, müssen sie stets dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit Rechnung tragen (vgl. dazu HALLER/KARLEN, Raumplanungs- und Baurecht, 3. Auflage, Zürich 1999, N. 653 ff.).