2.2.2. Die Erscheinungsweise einer Baute ist nicht für sich allein, sondern vor allem auch in Abhängigkeit zur baulichen und landschaftlichen Umgebung zu würdigen. Im Einzelfall wird der bauliche (ästhetische) Gestaltungsspielraum durch die Empfindlichkeit der Landschaft einerseits und die vorbestehende Bauweise andererseits bestimmt. Generell kann gesagt werden, dass, je empfindlicher die Landschaft im Kontext erscheint, umso höhere Anforderungen an die ästhetische Gestaltung der Bauten zu stellen sind.