In der Regel haben ältere Personen und somit auch jene ab dem 40. Altersjahr ein gewisses Vermögen gebildet bzw. Ersparnisse zurückgelegt, die ausreichen sollten, das Schulgeld für den Besuch einer ausserkantonalen Ausbildungseinrichtung selber zu tragen. Solchen Personen ist es durchaus zumutbar, einen Teil der Weiterbildungskosten zu übernehmen, ohne dass sie dabei in der Bestreitung der allgemeinen Lebenshaltungskosten unzumutbare Einschränkungen in Kauf nehmen müssen.