Sie möchte die Einbettung der Baute in die bestehende Siedlung und die Landschaft überprüft haben. Da sie dieses Anliegen nicht präzise gefasst hat, muss sie es hinnehmen, dass allenfalls Aspekte, die ihr ganz wichtig sind, mangels Benennung in den Rekurseingaben für die Standeskommission aber überhaupt nicht als problematisch erkennbar sind, in der Prüfung nicht berücksichtigt werden. Diese Belange hängen aber nicht mit der Frage des Eintretens zusammen, sondern mit der materiellen Prüfung. Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass gemäss Art.