SCHMID, Die Grundstückversteigerung, in: Koller, Der Grundstückkauf, Bern 2001, N 28, 37, 38 zu § 10). Dabei finden für die interne Versteigerung unter den Erbinnen die Sonderbestimmungen von Art. 229 ff. OR keine Anwendung (vgl. Bundesgerichtsurteil 5C.14/2002 Erw. 3b; RUOSS, Basler Kommentar, Obligationenrecht I, Basel 2003, N 16 vor Art. 229-236). Theoretisch könnte sogar eine der Beschwerdeführerinnen Protokollführerin sein, was allerdings wenig Sinn machen dürfte. Jedenfalls kann ohne Weiteres einer der beteiligten Rechtsvertreter diese Aufgabe übernehmen.