Beim Einsatz eigener Mittel habe die steuerpflichtige Person anders als beim Einsatz von Fremdkapital mit Zinspflicht keinen effektiven Zinsaufwand, auch wenn die Verwendung von Eigenmitteln bei der Kostenrechnung richtigerweise zu berücksichtigen sei. Steuerpflichtige, welche die Baukosten selbst finanzierten, hätten eine höhere wirtschaftliche Leistungsfähigkeit als solche, welche die Baukosten ganz oder teilweise fremdfinanzierten und dafür Baukreditzinsen zahlten.