Im Einkommenssteuerrecht ist für imaginäre Zahlungen eines Steuerpflichtigen an sich selbst jedoch kein Raum. Zudem liefe dieses Vorgehen dem Realisations- und Periodizitätsprinzip zuwider, da einerseits in den dem Liegenschaftsverkauf vorangehenden Steuerperioden unter dem Titel Eigenkapitalzins kein Einkommen realisiert werden konnte und andererseits der beim Grundstückverkauf auf einmal anfallende Eigenkapitalzins nicht ohne gesetzliche Grundlage gesamthaft einer einzigen Periode zugerechnet werden darf.