Der Barfusswanderweg wird während der Wandersaison von sehr vielen Wandrerinnen und Wanderern begangen. Entsprechend gross sind die Schäden, die bereits im Flachmoor der Beschwerdeführerin entstanden sind, obwohl der Weg noch gar nicht rechtskräftig als öffentlich erklärt worden ist. Ob durch die Öffentlicherklärung die Nutzung eines Weges noch intensiver wird, war in der Diskussion im Grossen Rat umstritten (vgl. Protokoll 2. Lesung, S. 56).