Ausserhalb der Bauzone entspricht es dem Gedanken der in der Schweiz geltenden Raumordnung, dass die Zahl der Antennenmasten durch eine sinnvolle Koordination der von den verschiedenen Netzbetreibern zu installierenden Antennenanlagen möglichst gering gehalten wird. Das Bundesamt für Raumentwicklung hat in Merksätzen zur Problematik von Mobilfunkanlagen und Raumplanung (abrufbar unter http://www.bakom.admin.ch/themen/frequenzen, Stichwort Antennenkoordination, Anhang 2) als Grundsätze festgehalten, dass Antennenstandorte nach Möglichkeit zusammengelegt werden und künftige Ansprüche mit bestehenden Anlagen abgedeckt werden.