festgestellt, dass die Anlage am jetzigen Standort funktechnisch optimal gelegen ist (vgl. act. A19 BUD, S. 4). Bei der Interessenabwägung wurde die Versorgung der steigenden Kommunikationsansprüche der Bevölkerung höher gewichtet als der Eingriff in die Landschaft, zumal mit dem Neubau zwei bestehende, die Natur ebenfalls bis zu einem gewissen Grad beeinträchtigende Antennenanlagen entfernt werden konnten (vgl. act. A19 BUD, S. 5).