Das Bundesgericht hat im Entscheid 1A.186/2002 verlangt, dass mit einem Netz- und Abdeckungsplan die Notwendigkeit eines Neubaus einer Antennenanlage ausserhalb der Bauzone nachgewiesen wird. Wie zu entscheiden ist, wenn die Leistung einer bestehenden Anlage ausserhalb der Bauzone erhöht werden soll, hat das Bundesgericht soweit ersichtlich noch nicht entscheiden müssen. Insbesondere hat es sich nicht zur Frage geäussert, ob der Betreiber in einem solchen Fall ebenfalls einen Netz- und Abdeckungsplan einzureichen hat, wie dies die Beschwerdeführer behaupten.