spruch auf Erteilung einer bau- und planungsrechtlichen Bewilligung. Im Baubewilligungsverfahren ist das Vorliegen einer fernmelderechtlichen Konzession der Betreiberin nicht zu prüfen. Eine Koordination der Baubewilligung mit der fernmelderechtlichen Konzession ist auch materiellrechtlich nicht geboten (Bundesgerichtsurteil 1P.54/2004 Erw. 5.3). Mobilfunkantennen sind Teil eines Netzes, das der Versorgung mit Mobiltelefonie dient; neue Antennen, aber auch Leistungserhöhungen an bestehenden Antennen bezwecken i.d.R. die Beseitigung einer Abdeckungslücke des Netzes oder eine Verbesserung dessen Kapazität.