Die Mediatoren werden gebeten, die Angelegenheit beförderlich an die Hand zu nehmen und möglichst bald auch abzuschliessen, damit das Gericht den Entscheid anschliessend fällen kann. Der Abschlussbericht über die Kindermediation ist, zusammen mit der Kostennote, dem Gericht einzureichen. (Bezirksgericht Oberegg, Beschluss EO 19/06 vom 29. Mai 2007) Mobilfunkantenne ausserhalb der Bauzone; Leistungserhöhung ohne bauliche Veränderungen; Netz- und Abdeckungsplan (Art. 24 RPG) (…)