Soweit Art. 45 Abs. 4 VZV generell vorschreibt, dass der aberkannte ausländische Führerausweis dem Berechtigten beim Verlassen der Schweiz nicht auszuhändigen ist, wenn er hier Wohnsitz hat, verstösst er nach Ansicht des Bundesgerichtes - mangels Rechtsgrundlage - gegen das völkerrechtliche Territorialitätsprinzip (vgl. BGE 121 II 453 E.5a).