Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes stellt es allerdings einen unzulässigen Eingriff in ausländische Hoheitsrechte dar, wenn dem Inhaber eines aberkannten ausländischen Führerausweises mit Wohnsitz in der Schweiz verwehrt wird, mit diesem im Ausland zu fahren. Ein solcher Eingriff bedarf einer speziellen Grundlage im internationalen Recht, was hier jedoch nicht der Fall ist (vgl. dazu BGE 121 II 450 E.3a und dort aufgeführte Literatur sowie weitere Bundesgerichtsentscheide). Soweit Art.