Entgegen der Auffassung des Rekurrenten kann jeder Motorfahrzeugführer, dessen Verhalten in Bezug auf das sichere Führen von Motorfahrzeugen zu Zweifeln Anlass gibt, von der Administrativmassnahmebehörde zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung aufgeboten werden. In diesem Sinne ist ein vorsorglicher Entzug des Führerausweises für alle Motorfahrzeuge bis zum Vorliegen der vertrauensärztlichen Untersuchungsergebnisse durchaus gerechtfertigt. Standeskommissionsbeschluss Nr. 695 vom 29. Mai 2007 Verordnung vom 27. Oktober 1976 über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV), SR 741.51