Insbesondere kann ohne vertiefte ärztliche Untersuchung nicht schlüssig beurteilt werden, ob die geistige Leistungsfähigkeit des Rekurrenten für die sichere Führung eines Motorfahrzeuges noch ausreicht. Entgegen der Auffassung des Rekurrenten kann jeder Motorfahrzeugführer, dessen Verhalten in Bezug auf das sichere Führen von Motorfahrzeugen zu Zweifeln Anlass gibt, von der Administrativmassnahmebehörde zu einer verkehrsmedizinischen Untersuchung aufgeboten werden.