Da der Rekurrent gemäss Arztzeugnis zu emotionaler Instabilität neigt und der Vollzug einer Haftstrafe aufgrund der psychischen Stressreaktionen zu Bluthochdruck und einer psychischen Destabilisierung führen würde, ist nicht von der Hand zu weisen, dass er als Lenker eines Personenwagens oder eines Mofas eine Beeinträchtigung der Sicherheit der übrigen Verkehrsteilnehmer darstellen könnte. Insbesondere kann ohne vertiefte ärztliche Untersuchung nicht schlüssig beurteilt werden, ob die geistige Leistungsfähigkeit des Rekurrenten für die sichere Führung eines Motorfahrzeuges noch ausreicht.