Der Bundesrat hat in der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (Verkehrszulassungsverordnung, VZV) vom 27. Oktober 1976 Ausführungsbestimmungen über die Zulassung von Fahrzeugführern zum Strassenverkehr erlassen. Nach Art. 7 Abs. 1 VZV muss diejenige Person, welche einen Führerausweis oder eine Bewilligung zum berufsmässigen Personentransport erwerben will, die medizinischen Mindestanforderungen nach dem Anhang 1 der VZV erfüllen.